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   OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96   

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OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96 (https://dejure.org/1996,4582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.1996 - 2 Ss 67/96 (https://dejure.org/1996,4582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 2 Ss 67/96 (https://dejure.org/1996,4582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 241
  • NZV 1996, 416
  • NZV 1996, 417
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Auch wenn bei der reinen Schuldstrafe gem. § 17 Abs. 2 Halbs. 2 JGG , der Erziehungsgedanke durchbrochen ist, soll sie doch in erster Linie dem Jugendlichen dienen und ihm das von ihm begangene Unrecht deshalb vor Augen führen, um seine eigene Sühnebereitschaft zu wecken (BGHSt 15, 224, 225).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Seine "allenfalls dezenten Entwicklungsdefizite", die auf den - wohl frühen - Verlust seines Vaters zurückzuführen sind, geben zur Annahme einer "latenten Risikobereitschaft" (Eisenberg NStZ 1987, 413), keinen Anlaß, die zu einer gesteigerten Gleichgültigkeit gegenüber dem Anspruch Dritter auf körperliche Unversehrtheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr führen könnte.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).
  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95

    Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.
  • BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Ausgehend von diesen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätzen, die sich ausnahmslos auf Vorsatztaten beziehen (vgl. dazu Böhm NStZ 1987, 410 ff. [Anm. zu AG Dillenburg a.a.O. S. 409 f.]), hat die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte jedenfalls in den Fällen, in denen keine bewußte Fahrlässigkeit vorlag (was in der Regel insbesondere bei alkoholbedingten Verkehrsdelikten mit schwerwiegenden Folgen der Fall ist) und es sich nicht um - Schlüsse auf den Charakter des Täters zulassende - Wiederholungstaten handelt, den schweren Folgen einer fahrlässig begangenen Verkehrsstraftat keine Bedeutung für die Beantwortung der Frage zugesprochen, ob die Schwere der Schuld eine Ahndung mit einer Jugendstrafe erfordert (BayObLG StV 1985, 155 f. m. zust. Anm. Böhm; OLG Celle NdsRpfl 1969, 95 f.; OLG Hamm N3W 1968, 462 = VRS 35, 119 f.).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei allein fahrlässigen Straftaten im Straßenverkehr die Annahme der Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG in Betracht kommt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 2002, 194 f.; OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 f.; BayObLG, …
  • OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 1 Ss 134/00

    Pflichtverteidigerbestellung: Unterschiedliche Bewertung der

    Nach inzwischen verfestigter Rechtsprechung genügt eine Straferwartung ab etwa 1 Jahr Freiheitsstrafe (vgl. Karlsruher Kommentar - Laufhütte, StPO, § 140 Rdn. 21 m. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. m. N.; KG StV 98, 325; OLG Frankfurt/Main z. B. Beschluß vom 8.3.1995 - 2 Ss 67/96; Beschluß vom 28.11.1995-2 Ss 356/95; Beschluß vom 28.3.2000 - 2 Ss 83/00).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Im Allgemeinen aber setzt die mit der Schwere der Schuld begründete Jugendstrafe deren erzieherische Notwendigkeit voraus (OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 m. Anm. Böhm; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.06.1999 - 2 Ss 34/99, juris Rn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 58; a.A. BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - 1 StR 178/13, juris Rn. 9 [nicht tragend]; Radtke aaO. Rn. 60).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96   

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https://dejure.org/1996,4442
OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96 (https://dejure.org/1996,4442)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.1996 - 2 Ss 141/96 (https://dejure.org/1996,4442)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 1996 - 2 Ss 141/96 (https://dejure.org/1996,4442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 417
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1995 - 5 Ss OWi 249/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96
    Soweit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.06.1995 (NZV 1995 S. 500 ) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - aufgrund des Volumens der Baumstämme auf dem Zugfahrzeug oder dem Anhänger Anzeichen einer Überladung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart VRS 92, 47 ff.; Jagusch/Hentschel, a.a.O.,StVZO, § 34 Rn. 15 m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf DAR 1999, 84).

    Wird die Messung nicht beanstandet, so genügt der Richter seiner Darlegungspflicht ohne weiteres schon dann, wenn das Urteil Angaben zur Eichung der Waage und dem berücksichtigten Toleranzwert enthält (OLG Celle NZV 1998, 256; dass VRS 95, 114 ff.; OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f; a.A. OLG Düsseldorf VRS 92, 338 ff.; zu den Anforderungen bei anderen standardisierten Messverfahren; BGHSt 39, 291 ff, 303).

    Auch sind Fehlerquellen nur zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Anlass gibt, dies, gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie bei der Wägung - um vergleichsweise unkomplizierte Messvorgänge handelt (OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f.).

    Der Senat teilt nicht die vom OLG Koblenz unter Bezugnahme auf diese Richtlinien sinngemäß vertretene Auffassung, zum Ausgleich möglicher Messfehler sei grundsätzlich ein Abzug von "5 % des Bruttogewichts", bestehend aus Leergewicht des Zuges und Zuladung, geboten (Beschluss vom 13.10.1997, 2 Ss 284/97; ähnlich OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f.; vgl. hierzu kritisch Jagusch, a.a.O., Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen

    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Deshalb brauchen Gerätetyp, Betriebsvorschriften und Ähnliches im Urteil nicht mitgeteilt zu werden, soweit Besonderheiten des Einzelfalles hierzu keinen Anlass geben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.4.1996, VRS 92, 47).

  • OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Lkw: Entbehrlichkeit des

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

    Zu Recht nicht angeschlossen hat sich das Amtsgericht auch der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    b) Der vom Verteidiger herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZV 1996, 417), nach der ein Toleranzwert von 5 % des Gesamtgewichts zu berücksichtigen sein soll, ist das Amtsgericht zu Recht nicht gefolgt.
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 4 Ss OWi 495/99

    Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, Anforderungen an Feststellungen,

    Erforderlich ist eine nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlichen Anforderungen unterliegende Auseinandersetzung mit der Frage der Zuverlässigkeit des Wiegeergebnisses (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NZV 1997, 192, 193; OLG Stuttgart, NZV 1996, 417, 417).

    Auch der dem Betroffenen hinsichtlich der festgestellten objektiven Überladung zur Last gelegte Fahrlässigkeitsvorwurf ist nicht in einer der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechenden Weise (vgl. dazu OLG Düsseldorf, VRS 96, 74 ff.; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 192, 193; OLG Koblenz, NZV 1997, 194 f.; OLG Stuttgart, NZV 1996, 417 f.; OLG Düsseldorf, DAR 1986, 92 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, § 34 StVZO Rdnr. 15 m.w.N.) begründet worden.

  • OLG Koblenz, 02.12.1996 - 1 Ss 324/96

    Zu den Anforderungen an den Lkw-Fahrer und zur Fahrlässigkeit beim

    In der Rechtsprechung (statt vieler: OLG Düsseldorf DAR 86, 92 und NZV 93, 80; OLG Stuttgart NZV 96, 417; OLG Koblenz VRS 71, 441, 444) ist anerkannt, daß wegen der großen Gefahren, die von überladenen Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffende Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Köln, 27.04.2023 - 1 RBs 80/23

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

    Insbesondere beim Transport von Holz können schon aus dem Volumen der Baumstämme Anzeichen einer Überladung zu gewinnen sein, zumal gerade ein erfahrener Holztransporteur weiß, dass das Gewicht von Holz entscheidend durch seinen Feuchtigkeitsgehalt bestimmt wird (vgl. SenE v. 26.05.2010, III-1 RBs 130/10; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Stuttgart, NZV 1996, 417).
  • OLG Hamm, 16.12.1997 - 3 Ss OWi 1272/97

    Durchentscheidung, Sicherung von Ladung, Tateinheit, Überladung,

    Dabei mußte insbesondere berücksichtigt werden, dass der Anhänger des Betroffenen um insgesamt etwa 33 % unter Berücksichtigung eines Toleranzabzuges von 5 % (Stuttgart, NZV 1996, 417) noch um 27 % überladen war.
  • OLG Hamm, 24.01.2001 - 1 Ss OWi 1281/00

    Sorgfaltspflichten, überladenes Fahrzeug; Überladung

    In der Rechtsprechung (OLG Stuttgart VRS 92, 47; OLG Koblenz, NZV 1997, 194; OLG Düsseldorf VRS 96, 74; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275) ist anerkannt, dass wegen der großen Gefahren, die von überladenden Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffenden Sorgfaltspflichten strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Darüber hinaus wird das Amtsgericht in der neu zu treffenden Entscheidung statt des bisher mit 2 % zu gering vorgenommenen Sicherheitsabschlags einen solchen in Höhe von 5 % von den Wiegeergebnissen vorzunehmen haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).
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